Verwaltung von Eigentumswohnungen

 

Bei der WEG Verwaltung ist Vertragspartner die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters richten sich im Einzelnen nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes, den Regelungen der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung, den zusätzlichen Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, den Beschlüssen der Wohnungseigentümer und den Vereinbarungen im Verwaltervertrag.

Darüber hinaus besorgt der WEG Verwalter sämtliche zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen. So hat er sich z.B. um Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung zu kümmern.